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, Rede

Plenardebatte im Bundestag

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger sprach in der Sitzung am 16.01. zum Tagesordnungspunkt „Datenverordnung, Daten-Governance-Gesetz“.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Stellen Sie sich eine Produktion bei einem Automobilzulieferer vor: Hunderte Sensoren überwachen jede Komponente, Vibration, Temperatur, Verschleiß. Die Daten wären Gold wert. Man könnte Ausfälle vorhersehen, bevor sie passieren, Wartungen planen, Verfügbarkeit und Produktivität erhöhen. Doch diese Daten bleiben beim Maschinenbauer - verschlossen. Der Zulieferer zahlt teure Servicegebühren, während alternative Wartungsverfahren draußen bleiben müssen. Daten, die Ausfälle verhindern können, dürfen nicht hinter Schloss und Riegel liegen.

Oder nehmen Sie ein mittelständisches Unternehmen, das vor fünf Jahren seine IT in die Cloud verlagert hat! Inzwischen sind die Kosten explodiert, der Service enttäuscht, aber ein Wechsel ist praktisch unmöglich. Die Daten sitzen so tief im System, dass ein Umzug Hunderttausende Euro kosten würde. Das Unternehmen ist gefangen im Cloud Lock-in. Die Cloud darf kein Käfig sein - wer zahlt, muss wechseln können.

Wenn wir über Europas digitale Zukunft sprechen, sprechen wir in Wahrheit über eine einfache Frage: Wer kann Daten nutzen und wofür? - Und ich sage Ihnen: Das wollen wir hier in Deutschland, in Europa. Denn Daten sind heute das Rohmaterial für bessere Produkte, effizientere Prozesse, neue Services. Daten sind die Grundlage für Wohlstand, Wachstum und Jobs. Aber viel zu oft liegen sie dort, wo sie entstehen, hinter einer Wand - technisch vorhanden, wirtschaftlich wertvoll, aber praktisch nur sehr schwer zugänglich. Genau hier setzen zwei europäische Verordnungen an, die man zusammendenken muss: der Data Governance Act und der Data Act.

Der Data Governance Act ist das Fundament. Er soll Vertrauen und Ordnung schaffen, mit klaren Regeln, wie Daten sicher geteilt und wiederverwendet werden können und zwischen Unternehmen, Forschung und öffentlichen Sektor auch geteilt werden. Er setzt Leitplanken für Datenräume, stärkt neutrale Vermittler und soll Kooperationen einfacher machen. Vertrauen ist die Währung der Datenökonomie.

Der Data Act ist der Hebel für die reale Wirtschaft und soll Daten nutzbar machen - für Wettbewerb, für Innovation, für neue Geschäftsmodelle. Er soll Fairness in den Zugriff auf Daten bringen, besonders bei vernetzten Produkten, Maschinen und in der Cloud. Wer ein Gerät nutzt, soll nicht um die eigenen Nutzungsdaten bitten müssen, und wer digitale Infrastruktur einkauft, soll Anbieter wechseln können, ohne in Abhängigkeiten festzustecken.

Beide zusammen senden die klare Botschaft: Wir wollen in Europa nicht nur Daten schützen, sondern auch Daten sinnvoll nutzbar machen - sicher, fair und skalierbar. Darum geht es.

Ganz wichtig ist mir, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand und der Nutzen in einem gesunden Verhältnis stehen und dass die Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Zeit und Pragmatismus genau diese Möglichkeiten für Wertschöpfung auch eröffnet. Überbordende Bürokratie darf nicht der Preis für Innovation sein.

Die beiden Rechtsakte, die ich gerade skizziert habe, müssen nun in Deutschland national umgesetzt werden. Mit den beiden Entwürfen für Durchführungsgesetze übersetzen wir die europäischen Vorgaben innovationsfreundlich in deutsches Recht, ohne Gold-Plating. Ich setze mich mit dem neuen Ministerium, dem BMDS, dafür ein, dass Gold-Plating und Sonderlocken ein Ende haben. Ich setze mich dafür ein, dass EU-Recht so schlank und innovationsfreundlich wie möglich national umgesetzt wird, eben ohne Goldrand und ohne Sonderlocken.

Im Kern geht es bei den beiden Entwürfen zur nationalen Umsetzung darum, klare Zuständigkeiten zu schaffen. Im Vordergrund steht die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Stellen, um ihnen eine Orientierung im Umgang mit den europäischen Vorgaben zu bieten.

Der Entwurf für das Durchführungsgesetz zum Data Act benennt die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übernimmt eine Sonderzuständigkeit für alle datenschutzrechtlichen Fragen von Unternehmen im Anwendungsbereich des Data Act. Damit machen wir einen ersten Schritt, die Datenschutzaufsicht in unserem Land zu vereinfachen. Uns ist bewusst, dass es hier Vorbehalte bei Ländern und Landesdatenschutzbehörden gibt. Es geht uns nicht darum, Datenschutz aufzuweichen, sondern darum, ihn zu vereinfachen und dadurch Innovationen zu befördern.

Wir schwächen Datenschutz nicht, wir machen ihn praktikabel.

Auch der Entwurf für ein Durchführungsgesetz zum Digital Governance Act sieht die Bundesnetzagentur als zuständige nationale Aufsichtsbehörde vor. Sie wird diese Funktion für Datenvermittlungsdienste wahrnehmen. Die Bundesnetzagentur ist hierfür die richtige Stelle. Sie hat große Erfahrungen im Bereich der Datenregulierung. Daneben soll das Statistische Bundesamt zuständige Stelle und zentrale Informationsstelle für die Weiterverwendung geschützter Daten des öffentlichen Sektors werden.

Meine Damen und Herren, auch nach Inkrafttreten dieser Durchführungsgesetze werde ich genau hinschauen: Stehen Bürokratieaufwand und Innovationsmöglichkeiten in einem gesunden Einklang? Werden die Daten ausschließlich für diejenigen nutzbar, für die sie vorgesehen sind? - Und wir werden uns ansehen, ob Data Act und Data Governance Act in der Praxis auch nutzerfreundlich, pragmatisch und zeitlich ambitioniert ausgeführt werden. Gesetze sind nur so gut wie ihre Umsetzung. Denn am Ende geht es genau darum: dass aus gut umgesetzten Regeln Innovation entstehen kann.

Die Forderung der Marktteilnehmer ist klar: Die Bestimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden soll rasch kommen, damit es losgehen kann. Es ist unser Ziel, dass unsere Wirtschaft loslegt und damit Wohlstand und Arbeitsplätze gesichert werden.

Mehr Datennutzung heißt: mehr Ideen, mehr Wachstum, mehr Jobs. Sehr geehrte Damen und Herren, helfen wir dabei! Ich freue mich auf Ihre Beratungen.

Vielen Dank.

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