Nach Artikel 25 Absatz 2 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) veröffentlichen Behörden und öffentliche Stellen jährlich Informationen über ihre öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) veröffentlicht die Informationen nach Artikel 25 Absatz 2 EMFA jährlich auf dieser Website. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt im Jahr 2026 und umfasst die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung im Zeitraum vom 8. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Die Veröffentlichung umfasst die jährlichen Gesamtausgaben des BMDS, aufgeschlüsselt nach Mediendiensteanbietern bzw. Anbietern von Online-Plattformen, von denen Dienstleistungen erworben wurden.