Mit der Verordnung werden Interoperabilitätsstandards für die IT-Systeme, die von Bund und Ländern für den Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen genutzt werden – also grundsätzlich solche, die für die Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft bestimmt sind – festgesetzt. Die Verordnung nimmt hierfür Bezug auf die vom IT-Planungsrat mit Beschluss vom 18. März 2026 festgesetzten Standards des Deutschland-Stacks. Der Beschluss ist abrufbar auf der Seite des IT-Planungsrates.
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen
1. Referentenentwurf
1. Referentenentwurf
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen
2. Stellungnahmen der Länder und Verbände
2. Stellungnahmen der Länder und Verbände
Folgt.
3. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
3. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Noch nicht erfolgt.
4. Stellungnahme im Bundesrat
4. Stellungnahme im Bundesrat
Noch nicht erfolgt.
5. Lesungen im Bundestag
5. Lesungen im Bundestag
Noch nicht erfolgt.
6. Abschluss des Gesetzes (Inkrafttreten)
6. Abschluss des Gesetzes (Inkrafttreten)
Noch nicht erfolgt.