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Veröffentlicht am: 6. Mai 2026

Gesetz zur Förderung der Erprobung von Innovationen und neuer Verwaltungsverfahren in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens

Bundeserprobungsgesetz (BErpG)

Die Bundesregierung beschließt am 6. Mai 2026 die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie von dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens.

Mit der Formulierungshilfe sollen wichtige Anpassungen und Erweiterungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden. Im Rahmen der Schaffung eines umfassenden Bundeserprobungsgesetzes werden elementare Bausteine des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Innovationskraft Deutschlands durch Experimentierklauseln, Reallabore und Abweichungsrechte erfüllt. Zudem werden damit wichtige Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund und der Föderalen Modernisierungsagenda umgesetzt.

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur bereichsübergreifenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore im Anwendungsbereich der Innovationsförderung werden durch die Formulierungshilfe verbindlicher und noch innovationsfreundlicher ausgestaltet. Des Weiteren wird eine allgemeine Erprobungsklausel ergänzt, die es ermöglicht, Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder zur Verwaltungsdigitalisierung vor Ort zu erproben, auszuwerten und bei positiver Bewertung anschließend bundesweit als Regelung vorzuschlagen.

Durch die Erweiterungen um insgesamt sieben fachgesetzliche Experimentierklauseln werden echte Freiräume geschaffen, um neue Ideen zu erproben. Gleichzeitig bleiben Schutzstandards gewahrt. Konkret sieht die vorliegende Formulierungshilfe Anpassungen in folgenden Fachgesetzen vor:

  • im Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur praktischen Erprobung vereinfachter Konformitätsbewertungsverfahren für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen,
  • im Onlinezugangsgesetz zur Erprobung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität,
  • im Jugendschutzgesetz zur praktischen Erprobung von automatisierten Bewertungssystemen bei der Vergabe von Alterskennzeichen,
  • im Unternehmensbasisdatenregistergesetz zur Erprobung eines Anschlusses an das Nationale Once-Only-Technical-System sowie zur Erprobung der Umsetzung des europäischen Vorhabens zur Standardisierung und Integration europäischer Berichtsanforderungen,
  • im Bundesausbildungsförderungsgesetz zur praktischen Erprobung eines automatisierten Nachweisabrufs,
  • im Telekommunikationsgesetz zur Erprobung neuer Innovationen im Telekommunikationsbereich,
  • im Luftverkehrsgesetz zur Neueinfügung einer Ermächtigungsgrundlage, um per Rechtsverordnung die Einrichtung von Reallaboren zur Erprobung der Integration von Innovationen in bestehende Luftverkehrs- und Luftraumstrukturen zu regeln.
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