Bislang waren die Datenbestände der deutschen Verwaltung – aufgeteilt auf Bund und Länder (einschließlich Kommunen) – technisch nicht vernetzt. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag wurde die bislang fehlende rechtliche Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern geschaffen.
Der NOOTS-Staatsvertrag etabliert ein gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System, das zukünftig den gesamten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig sowie bürokratiearm ermöglicht.
Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, werden im Interesse der Menschen in Deutschland sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht (Once-Only-Prinzip). Davon profitieren auch die Verwaltungen des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Länder einschließlich der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht der Länder unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Zunächst wird das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt. Die weitere Nutzung des Systems wird durch den IT-Planungsrat nach Maßgabe des NOOTS-Staatsvertrags gesteuert.
Mit diesem Gesetz erfolgt die nach Artikel 91c Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag.