Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit dem Onlinedienst „elektronische Wohnsitzanmeldung“ (eWA) eine der meistgenutzten Verwaltungsleistungen in einem hohen Digitalisierungsgrad entwickelt. Dennoch ist der Dienst nicht in allen Bundesländern flächendeckend verfügbar.
Im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda (Ziffer 167: Bündelung von Verwaltungsleistungen) hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni 2026 beschlossen, dass eWA als IT-Komponente durch eine Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Onlinezugangsgesetz verbindlich vorgegeben werden soll. Es handelt sich dabei um die erste IT-Komponente, die auf diesem Weg verbindlich vorgegeben wird. Eine Ausweitung auf weitere IT-Komponenten durch Änderungsverordnung wird angestrebt, soweit die Voraussetzungen dafür jeweils erfüllt sind.
Durch die IT-Komponentenverordnung (ITKV) soll die Nutzung des Onlinedienstes eWA verbindlich vorgegeben werden, um die elektronische Wohnsitzanmeldung bis zur vollständigen Flächendeckung zu steigern und jeder Bürgerin und jedem Bürger digitalen Zugang zu dieser Verwaltungsleistung zu gewährleisten.