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Veröffentlicht am: 7. September 2026

Entwurf einer Verordnung über IT-Komponenten für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren

IT-Komponentenverordnung - ITKV

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit dem Onlinedienst „elektronische Wohnsitzanmeldung“ (eWA) eine der meistgenutzten Verwaltungsleistungen in einem hohen Digitalisierungsgrad entwickelt. Dennoch ist der Dienst nicht in allen Bundesländern flächendeckend verfügbar.

Im Rahmen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda (Ziffer 167: Bündelung von Verwaltungsleistungen) hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni 2026 beschlossen, dass eWA als IT-Komponente durch eine Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Onlinezugangsgesetz verbindlich vorgegeben werden soll. Es handelt sich dabei um die erste IT-Komponente, die auf diesem Weg verbindlich vorgegeben wird. Eine Ausweitung auf weitere IT-Komponenten durch Änderungsverordnung wird angestrebt, soweit die Voraussetzungen dafür jeweils erfüllt sind.

Durch die IT-Komponentenverordnung (ITKV) soll die Nutzung des Onlinedienstes eWA verbindlich vorgegeben werden, um die elektronische Wohnsitzanmeldung bis zur vollständigen Flächendeckung zu steigern und jeder Bürgerin und jedem Bürger digitalen Zugang zu dieser Verwaltungsleistung zu gewährleisten.

1. Referentenentwurf

1. Referentenentwurf

Entwurf einer Verordnung über IT-Komponenten für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren

2. Stellungnahmen der Länder und Verbände

2. Stellungnahmen der Länder und Verbände

Folgt.

3. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)

3. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)

Noch nicht erfolgt.

4. Stellungnahme im Bundesrat

4. Stellungnahme im Bundesrat

Noch nicht erfolgt.

5. Lesungen im Bundestag

5. Lesungen im Bundestag

Noch nicht erfolgt.

6. Abschluss des Gesetzes (Inkrafttreten)

6. Abschluss des Gesetzes (Inkrafttreten)

Noch nicht erfolgt.

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