Rechtsgutachten zur möglichen Ausweitung der Bereitstellungspflicht nach § 12a Absatz 1 Satz 1 EGovG auf Selbstverwaltungskörperschaften
Rechtsgutachten im Auftrag des BMDS

Bislang erstreckt sich die Pflicht zur Bereitstellung von Open Data auf Bundesebene gemäß § 12a Absatz 1 E-Government-Gesetz (EGovG) auf Behörden des Bundes. Ausgenommen sind so genannte Selbstverwaltungskörperschaften und Beliehene. Die Bundesregierung ist gesetzlich beauftragt, diese Ausnahmen zu evaluieren (§12a Absatz 11 EGovG). Entsprechend der Empfehlung aus dem Zweiten Fortschrittsbericht der Bundesregierung zu Open Data hat das BMDS in einem Rechtsgutachten eine mögliche Ausweitung der Bereitstellungspflicht auf Selbstverwaltungskörperschaften untersuchen lassen.
Eine gesetzliche Definition von Selbstverwaltungskörperschaften existiert bislang nicht. Das von Prof. Dr. Richter (Universität Speyer) verfasste Gutachten erarbeitet daher zunächst einen rechtsdogmatisch belastba¬ren Begriff des Selbstverwaltungsträgers und stellt dazu auf die öffentlich-rechtliche Rechtsform und organisatorische Verselbständigung, eine mitgliedschaftlich verfasste Betroffenenmitwirkung und die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung des jeweiligen Rechtsträgers ab. Des Weiteren analysiert das Gutachten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bereitstellungspflicht für Open Data nach § 12a Absatz 1 Satz 1 EGovG auf Selbstverwaltungs¬körperschaften ausgeweitet werden sollte. Mit Blick auf eine Neufassung des §12a EGovG werden gesetzgeberische Ge¬staltungsoptionen entwickelt und eine abschließende Empfehlung ausgesprochen. Die gemäß den im Gutachten entwickelten Kriterien entspre¬chenden Selbstverwaltungskörperschaften des Bundes werden in einem Annex aufgelistet.