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Sounding Board-Prozess 2. TransformationsWerkstatt vom 6. Mai 2026

Handlungsfeld II „Bessere Rechtsetzung“

Kontext

Die Modernisierungsagenda Bund (beschlossen am 1. Oktober 2025) benennt im Handlungsfeld II „Bessere Rechtsetzung“ das Ziel, neue Regelungen von Anfang an adressatenorientiert, praxis- und digitaltauglich zu gestalten. Zentrales Element ist die verpflichtende Frühphase der Regelungsausarbeitung, in der geprüft wird, ob eine staatliche Regelung überhaupt erforderlich ist. Das Zentrum für Legistik (ZfL) übernimmt dabei als ressortübergreifende Serviceeinheit eine Schlüsselrolle und bietet bereits Unterstützungseinheiten bei der Erarbeitung von Regelungen für die Ressorts an. Im Maßnahmenpaket 2 „Methodische Kompetenzen und Unterstützung für Legistinnen und Legisten“ adressiert Maßnahme 2.3 konkret die „Unterstützung bei der Einrichtung von Unterstützungseinheiten in den Ressorts“ (ModA Bund, HF II, S. 21).

Ein erster Ausgangspunkt der Diskussion in der TransformationsWerkstatt war die Bestandsaufnahme: Welche Unterstützungsstrukturen existieren in den Ressorts bereits heute – und wo bestehen strukturelle Lücken?

Ein zweiter Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass Unterstützung in der Regelungsausarbeitung bislang an klaren Zuständigkeiten, Ressourcen, Akzeptanz auf Leitungsebene sowie an einem gemeinsamen Verständnis von „Legistik“ als eigenständiger Aufgabe fehlt.

Folgende Leitfragen wurden in der zweiten TransformationsWerkstatt diskutiert:

  1. Wie und wo unterstützt ihr Ressort schon jetzt Legistinnen und Legisten bei ihrer Arbeit?
  2. Welche drei Rahmenbedingen müssen erfüllt sein, damit Ihr Ressort zukünftig Legistinnen und Legisten punktuell in der Frühphase der Regelungsausarbeitung begleitend unterstützen kann?

Frage 1: Wie und wo unterstützt ihr Ressort schon jetzt Legistinnen und Legisten bei ihrer Arbeit?

Zusammenfassung

Die Diskussion zu dieser Frage machte deutlich, dass in den Ressorts bereits eine Reihe von Unterstützungsansätzen existiert – diese jedoch überwiegend dezentral, informell und von Einzelpersonen abhängig sind. Kabinettreferate verweisen punktuell auf bestehende Arbeitshilfen und Ansprechpersonen; einige Häuser verfügen über Intranetseiten zum Thema Gesetzgebung oder nutzen interne Fortbildungsangebote.

Agile Coaches unterstützen vereinzelt bei methodischen Fragen, ohne dass dies als strukturierte Aufgabe verankert ist. Gleichzeitig fehlt es an einem gemeinsamen Verständnis, wer in einem Haus überhaupt als Legistin oder Legist gilt, wie viele Regelungsvorhaben parallel laufen und wie Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt werden können. Die vorhandenen Angebote des Zentrums für Legistik (ZfL) – insbesondere Online-Schulungen und Beratungsleistungen – sind in der Fläche der Ressorts zu wenig bekannt. User-to-User-Netzwerke entstehen bislang eher zufällig als systematisch. Das zeigt, dass es verschiedene Modelle und Strategien geben muss, um die unterschiedlichen Bedarfe der Häuser abzudecken.

Die Handlungsempfehlungen

  1. Aufbau eines ressortübergreifenden Peer-Netzwerks für Legistinnen und Legisten („Legistinnen-Café“) als niedrigschwelliges, kollegiales Austauschformat – als erste Ausbaustufe ohne formales Mandat.
  2. Jeweils hausinterne First-Level-Support-Angebote für Legistinnen und Legisten zu etablieren – idealerweise als fester Dienstposten oder alternativ über einen KI-gestützten Auskunftsdienst („Hotline“) mit direkter Weiterleitung zum ZfL und zu bestehenden Schulungsangeboten.
  3. Dem ZfL wird empfohlen, Kabinettreferate aktiv zu befähigen, Referate mit laufenden oder bevorstehenden Regelungsvorhaben proaktiv anzusprechen und die verfügbaren Unterstützungsangebote (ZfL-Schulungen, methodische Begleitung, Arbeitshilfen) vorzustellen – im Sinne einer „Go-to-the-Legist“-Logik statt einer Holschuld.
  4. Dem ZfL wird empfohlen, das bestehende Schulungsangebot durch kurze, niedrigschwellige Formate (10–15-minütige Webinare, „Train-the-Trainer“-Ansätze für Agile Coaches) zu ergänzen und über die Intranet-Auftritte der Ressorts sowie Kabinettreferats-Netzwerke gezielt bekannt zu machen.
  5. Dem ZfL wird empfohlen, auf zfl.bund.de eine klar strukturierte, chronologisch aufgebaute Ressourcenübersicht für Legistinnen und Legisten einzurichten, die Dokumente, Personen und Tools in den Ressorts sichtbar macht – ergänzt durch eine hausinterne Intranet-Vorlage, die Ressorts unmittelbar nachnutzen können.
  6. Es wird empfohlen einen Pool an Rechtsreferendaren und methodischen Begleitern in den Häusern aufzubauen, vergleichbar mit Flexi-Teams für Gesetzgebung.

Perspektive Handlungsfeld II: Einordnung und Ausblick

  • Mit der Webseite zfl.bund.de entsteht bereits eine Plattform, die eine Ressourcenübersicht für Legistinnen und Legisten aufbaut und bündelt und auch schon Elemente zur Verfügung stellt. Die Plattform wird regelmäßig überarbeitet und getestet. Gleichzeitig sehen wir, dass es noch weitere Bedarfe gibt, die wir nach und nach auf der Seite umsetzen werden.
  • Wir erarbeiten gemeinsam in der interministeriellen Arbeitsgruppe (imAG) Zentrum für Legistik, wie die Empfehlungen für die Häuser umgesetzt werden können und finden gerade heraus, was die Häuser denn im Einzelnen benötigen.
  • Wir arbeiten an einem modularen Konzept, um den unterschiedlichen Bedarfen der Häuser gerecht zu werden und auch Quick Wins aufzuzeigen.
  • Mit der Veröffentlichung der Konzeption der Frühphase, arbeiten wir weitere Unterstützungsangebote aus, um in dem Bereich Legistinnen und Legisten schnelle und niedrigschwellige Unterstützung zukommen lassen zu können.
  • Wir prüfen, wie wir neben der imAG ZfL auch ein Peer-Netzwerk für Legistinnen und Legisten des Bundes aufbauen können.

Frage 2: Welche drei Rahmenbedingen müssen erfüllt sein, damit Ihr Ressort zukünftig Legistinnen und Legisten punktuell in der Frühphase der Regelungsausarbeitung begleitend unterstützen kann?

Zusammenfassung

Die Diskussion zu dieser Frage zeigte: Die Bereitschaft zur Unterstützung von Legistinnen und Legisten in der Frühphase ist in den Ressorts grundsätzlich vorhanden – scheitert jedoch an strukturellen Hindernissen. Als zentrale Rahmenbedingungen wurden benannt: Erstens braucht es eine institutionelle Unterstützungseinheit, die als Scharnier zwischen Kabinettreferaten, Fachreferat, ZfL und Agilen Coaches fungiert und sowohl reaktiv als auch proaktiv tätig wird. Zweitens ist ein offizielles Mandat für die Begleitung von Regelungsvorhaben erforderlich, um Unterstützungsleistungen im GVPL zu verankern und der Frühphase den ihr gebührenden Stellenwert zu verschaffen. Drittens muss die Akzeptanz auf Leitungsebene – bis hinauf zu den Staatssekretärinnen und Staatssekretären – gezielt hergestellt werden, da ohne politische Rückendeckung und Vorbildfunktion der Führungskräfte die Frühphase in der täglichen Praxis weiter depriorisiert wird. Dabei war den Teilnehmenden wichtig: Unterstützung bei der Arbeit darf nicht zur zusätzlichen Bürokratie werden, sondern muss spürbar entlasten.

Die Handlungsempfehlungen

  1. Dem ZfL und den Ressorts wird empfohlen, in jedem Ministerium eine dezentrale Unterstützungseinheit für Regelungsvorhaben zu etablieren – mit klarer Scharnierfunktion zwischen Kabinettreferaten, Fachreferat, ZfL-Angeboten und Agilen Coaches. Diese Einheit soll mindestens als Aufgabe im Geschäftsverteilungsplan verankert werden; mittelfristig ist ein fester Dienstposten anzustreben.
  2. Der Bundesregierung wird empfohlen, die Begleitung von Regelungsvorhaben durch Agile Coaches mit einem offiziellen Mandat auszustatten und die prozessuale Unterstützung von Legistinnen und Legisten zu einer ihrer Kernaufgaben zu machen – verbunden mit einer gezielten Qualifizierung der Agilen Coaches zu den Spezifika der Gesetzgebungsfrühphase (z. B. über Train-the-Trainer-Ansätze des ZfL).
  3. Das ZfL soll Rahmenverträge mit externen Dienstleistern für methodische Begleitung, Stakeholderbeteiligung und Erhebungsformate abschließen und den Ressorts damit einen Pool an flexibel abrufbaren Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen – um die Frühphase ressourcenschonend und ohne interne Kapazitätsengpässe durchführbar zu machen.
  4. Die Handlungsfeldleitungen sollen Führungskräfte in den Ressorts (Unterabteilungsleitung, Abteilungsleitung) gezielt für die Bedeutung der Frühphase sensibilisieren und als Vorbilder einbinden – etwa durch ministeriumsübergreifende Informations- und Austauschformate sowie durch eine Bundesmarketing-Kampagne, die den Mehrwert begleiteter Regelungsvorhaben ressortintern sichtbar macht.
  5. Das ZfL soll ein ressortübergreifendes Wissensmanagement für Legistik aufbauen – mit Good-Practice-Sammlungen, einer strukturierten Handakten-Logik und einem digitalen Austauschformat, das Legistinnen und Legisten hausübergreifend vernetzt. Ergänzend sollte ein Modell für hausinternen Wissenstransfer (z. B. „Flexi-Teams Gesetzgebung“, Hospitationen) erprobt werden, das Neuanfängerinnen und Neuanfänger in der Legistik gezielt einbindet.

Perspektive Handlungsfeld II: Einordnung und Ausblick

  • Mit der Seite ZfL.bund.de bauen wir aktuell schon ein ressortübergreifendes Wissensmanagement für Legistik auf, das auch auf Schulungen und Unterstützungsangebote hinweist.
  • Aktuell arbeiten wir an einer Marketingstrategie, um das ZfL bekannter zu machen.
  • Gleichzeitig planen wir die Unterstützung von Häusern, die bereit sind, den Einsatz agiler Coaches als Unterstützer in der Regelungserarbeitung zu vertesten und entwickeln in diesem Bereich ein Train-the-Trainer-Programm.
  • Die weiteren Empfehlungen nehmen wir mit und prüfen eine mögliche Umsetzung.
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