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Sounding Board-Prozess 1. TransformationsWerkstatt vom 18. März 2026

Handlungsfeld IV „Zukunftsorienterte Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement“

Folgende Leitfragen wurden in der ersten TransformationsWerkstatt diskutiert:

  1. Welche Hürden müssten verschwinden, damit die Bundesverwaltung in 12 Monaten als Arbeitgeber deutlich bekannter ist als heute?
  2. Welche technischen, prozessualen und organisatorischen Aspekte sind ihnen bei einem internen Arbeitsmarkt für die Bundesverwaltung wichtig?
  3. An welchen konkreten Stellen erleben Beschäftigte das Beamten- und Tarifrecht im Arbeitsalltag als Hemmnis für die Aufgabenerfüllung?

Frage 1: Welche Hürden müssten verschwinden, damit die Bundesverwaltung in 12 Monaten als Arbeitgeber deutlich bekannter ist als heute?

Kontext

Die Bundesverwaltung sieht sich damit konfrontiert, noch offene Positionen – insbesondere in stark nachgefragten Qualifikationsbereichen – zu besetzen, während sie gleichzeitig im Wettbewerb mit dem Arbeitsmarkt steht. Ein zentrales Ziel ist es, die Vielfalt innerhalb der Verwaltung stärker sichtbar zu machen und ihre Stärken als moderner Arbeitgeber hervorzuheben. Dazu gehören Job‑Sicherheit, zukunftsorientierte Perspektiven, transparente Prozesse und faire Arbeitsbedingungen. Für die Zukunft ist es daher entscheidend, noch stärker ressortübergreifend zusammenzuarbeiten, um die Attraktivität und Bekanntheit der Bundesverwaltung weiter zu steigern.

Zusammenfassung

Die Diskussion der Fragestellung hat insbesondere Potenziale in der stärkeren Vereinheitlichung des Arbeitgeberauftritts, der Erhöhung der Sichtbarkeit sowie der Verbesserung von Zugängen und Kontaktpunkten zu potenziellen Bewerbenden aufgezeigt. Die Beiträge deuten dabei darauf hin, dass die Herausforderung weniger in der grundsätzlichen Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeber liegt, sondern in deren konsistenter Wahrnehmung und Sichtbarkeit. In dem Zusammenhang wurde ein Imagewandel durch eine gezielte Kampagne (vergleichbar mit Beispielen wie der BVG Berlin) und die positive Besetzung von Staatsdienst als Beitrag zur Demokratie und zum Grundgesetz diskutiert.

Die Handlungsempfehlungen

  • Steuerung – Führungsverantwortung stärken
    Personalgewinnung als Leitungsaufgabe verankern, um gemeinsames Verständnis der Bundesverwaltung als einen Arbeitgeber sicherzustellen. Dies ist Voraussetzung für konsistente und wiedererkennbare Außenwahrnehmung über alle Ressorts hinweg; interne Standards unterstützen diese Kohärenz. 
  • Struktur & System – ressortübergreifenden Auftritt konsolidieren
    Zersplittertes Personalmarketing überwinden und Bundesverwaltung konsistent als einen Arbeitgeber positionieren. Gemeinsame Kanäle, Maßnahmen und Ressourcen verbindlich nutzen, um Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit zu erhöhen – z. B. Website, Social Media, bezahlte Werbung.
  • Struktur & System – Zugänge vereinfachen
    Einstiegshürden reduzieren und Bewerbungswege vereinheitlichen, niedrigschwelliger und sichtbarer machen. Ein zentrales Bewerbungsportal sowie ein bundesweiter Talent Pool erhöhen u. a. Auffindbarkeit und Wiedererkennung von Stellenangeboten.
  • Außenwirkung – Arbeitgeberprofil schärfen
    Gemeinsamen Arbeitgeberauftritt noch klarer, nahbarer und zielgruppenspezifischer ausrichten, um Relevanz weiter zu erhöhen. Fokus auf zentralen Arbeitgeberversprechen wie Purpose, Jobsicherheit, Gehalt, Vielfalt der Tätigkeiten und echte Einblicke in die Arbeitswelt weiter ausbauen. Ergänzend sollte eine mutige Imagekampagne entwickelt werden, die Arbeit für den Staat als demokratischen Auftrag sichtbar macht – mit Persönlichkeit, Humor und einem klaren Bezug zum Grundgesetz.
  • Außenwirkung – Sichtbarkeit und Präsenz ausbauen
    Bundesverwaltung aktiv und flächendeckend in den Lebenswelten potenzieller Bewerbender verankern – durch kontinuierliche Präsenz in Schulen, Hochschulen und öffentlichen Formaten wie Messen und Roadshows sowie durch neue gemeinsame Formate (z. B. ein zentraler Karrieretag der Bundesverwaltung) und regionale Kontaktpunkte.

Perspektive Handlungsfeld 4: Einordnung und Ausblick

  • Derzeit wird eine Kampagne zur stärkeren Bewerbung der Studienmöglichkeiten an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung entwickelt, um Berufseinsteigende auf die Möglichkeiten der Bundesverwaltung aufmerksam zu machen.
  • Der Auftritt als einheitliche Bundesverwaltung auf karriere.bund.de und Social-Media-Kanälen wird fortlaufend evaluiert und unter anderem auch im Sinne eines einheitlichen Auftritts der Behörden (z.B. Pilotierung der Anlage von einheitlichen Behördenprofilen) ausgestaltet.
  • Die Vereinfachung des Zugangs wird unter anderem durch die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) abgedeckt (Maßnahme 1.1).

Frage 2: Welche technischen, prozessualen und organisatorischen Aspekte sind ihnen bei einem internen Arbeitsmarkt für die Bundesverwaltung wichtig?

Kontext

Die demografische Entwicklung, die Entbürokratisierung sowie die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen – einschließlich des zunehmenden Einsatzes von KI und die geplante Reduktion des Personalbestands der Bundesverwaltung um mindestens 8 % bis 2029 werden zwangsläufig zu tiefgreifenden Veränderungen in den Personalkörpern der Ressorts führen. Gleichzeitig fordern Mitarbeitende heutzutage, dass ihnen Karrierepfade angeboten werden, die über die eigene Abteilung oder Behörde hinausgehen – ein Ansatz, der die Arbeitgebermarke der Bundesverwaltung stärkt; ein Weg, dieser Veränderung frühzeitig zu begegnen, ist der flächendeckende Ausbau ressortübergreifender Mitarbeitenden Mobilität. 

Zusammenfassung 

Die Diskussion identifizierte einige Herausforderungen, die bei der Entwicklung eines internen Arbeitsmarkts bedacht werden müssen. So sollte sich die Bundesverwaltung als ein Arbeitgebender verstehen und präsentieren, um den Mitarbeitenden die sich verändern wollen und/oder müssen, die notwendige Unterstützung in diesem Umbauprozess zu geben. Mobilität innerhalb der Bundesverwaltung ist heute zwar punktuell möglich, aber nicht systematisch organisiert. Fehlende Transparenz potenzieller neuer Beschäftigungschancen, komplexe Verfahren und starre Zuständigkeiten verhindern, dass vorhandene Kompetenzen flexibel eingesetzt werden. Bei der Entwicklung des internen Arbeitsmarkts gilt es, neben einer anschlussfähigen technischen Plattformlösung auch den Kulturwandel in den Bundesbehörden zu begleiten – mit klaren Zuständigkeiten und vereinfachten Verfahren.

Die Handlungsempfehlungen

  • Mitarbeitenden Mobilität als Chance verstehen und positionieren
    Führungskräfte dahingehend entwickeln und befähigen, dass sie den Veränderungswillen ihrer Mitarbeitenden als Möglichkeit der Weiterentwicklung/fachlichen Vertiefung und ressortübergreifenden Innovationsmotor begreifen (vgl. erfolgreiche bestehende interne Rotationskonzepte in Bundesministerien)
  • Zentrale Plattform für den internen Arbeitsmarkt einführen und einfache Einbindung sicherstellen
    Ressortübergreifende Transparenz über Bedarfe, Projekte und Kompetenzen schaffen und z.B. durch die Schaffung von Schnittstellen zum Personalmanagement der jeweiligen Bundesbehörden dafür sorgen, dass sich der interne Stellenmarkt zügig und aufwandsarm in bestehende Prozesse und Systeme integrieren lässt.
  • Nutzendenzentrierte und strategisch vorausschauende Entwicklung des internen Arbeitsmarkts
    Mitarbeitenden ermöglichen (a) ihr Kompetenzprofil und Interessen zu hinterlegen, um z.B. Neuigkeiten zu geeigneten Vakanzen zu erhalten, und (b) ihrer Qualifikation und Eingruppierung/Besoldung entsprechenden Angebote zu suchen und sich auf diese zu bewerben oder (c) von Personalreferaten aktiv angesprochen zu werden. Vorausschauende Fort- und Weiterbildungen als wichtige Komponente der Mitarbeitenden Mobilität verstehen.
  • Zügige Wechsel durch standardisierte Verfahren für Wechsel und Abordnungen für die Mitarbeitenden ermöglichen 
    Klare, vereinfachte Prozesse, definierte Zuständigkeiten, und ein ressortübergreifendes harmonisiertes Beurteilungsrecht schaffen Sicherheit für Mitarbeitende des Bundes mit Wechselwunsch.
  • Personalvertretung der Bundesbehörden in Entwicklung des internen Arbeitsmarktes von Beginn an in den entstehenden Veränderungs- und Umbauprozess einbinden
    Als Interessenvertretung der Mitarbeitenden gewährleistet sie Transparenz und Mitbestimmung und wahrt die Sicherheit des geltenden Rechts. 

Perspektive Handlungsfeld 4: Einordnung und Ausblick

  • Die in der TransformationsWerkstatt identifizierten Punkte verdeutlichen die bislang gesammelten Annahmen, die in die laufende Anforderungsphase für das Design und die Inbetriebnahme einer technischen Plattformlösung einfließen.
  • Derzeit liegt der Fokus auf der Bereitstellung einer aufwandsarm, einbindbaren Pilotversion des internen Arbeitsmarktes. In weiteren Ausbaustufen werden die genannten Punkte zur nutzerzentrierten und strategisch vorausschauenden Entwicklung des internen Arbeitsmarktes mitberücksichtigt.
  • Gesammelte Erkenntnisse unterstreichen die bereits stattfindende enge Verzahnung der Vorhaben im Handlungsfeld IV. Die genannten Aspekte sind insbesondere für den Aufbau einer Reskilling Einheit (Maßnahme 2.3) sowie für die Modernisierung des Dienstrechts (Vorhaben 1) relevant und finden dort Beachtung.

Frage 3: An welchen konkreten Stellen erleben Beschäftigte das Beamten- und Tarifrecht im Arbeitsalltag als Hemmnis für die Aufgabenerfüllung?

Kontext

Die Bundesverwaltung steht vor einer doppelten Herausforderung: Sie soll bis 2029 den Personalbestand um mindestens acht Prozent reduzieren und gleichzeitig durch Modernisierung des Dienstrechts attraktiver werden. Beides setzt voraus, dass das bestehende Beamten- und Tarifrecht flexiblen und effizienten Personaleinsatz ermöglicht. Genau hier liegt die Spannung. Dort, wo dienst- und tarifrechtliche Regelungen im Arbeitsalltag als Hemmnis erlebt werden, gefährden sie nicht nur die Aufgabenerfüllung, sondern auch die Umsetzung der Modernisierungsagenda selbst. Diese Hemmnisse mit Stimmen aus der Verwaltungspraxis besser zu verstehen, ist der erste Schritt, um gezielt an den richtigen Stellschrauben zu drehen.

Zusammenfassung

Die Gruppen fokussierten sich auf drei als vorrangig eingeschätzte Problemkreise, um diese angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, intensiver diskutieren und erste konkrete Lösungsansätze erarbeiten zu können. Interessanter Weise gab es eine große Übereinstimmung aller drei Gruppen bei der Präferierung der Themen, auf die sich die nachfolgende Darstellung bezieht. Die Ergebnisse machen deutlich: Die zentralen Hebel für Modernisierung liegen in klaren Strukturen, gleichen Informationsständen für reduzierte Komplexität, gegenseitigem Vertrauen und konsequenter Umsetzung. 

Die Handlungsempfehlungen

  • Einheitliches und digitalisierungsfähiges Beurteilungsrecht
    Unterschiedliche Beurteilungsrichtlinien führen häufig zu erheblichen Friktionen bei Personalwechseln zwischen unterschiedliches Behören und wirken sich nachteilig auf die Flexibilität im Personalbereich aus. Ein ressortübergreifend harmonisiertes Beurteilungswesen mit einheitlichen Beurteilungskriterien und -zeiträumen würde Personalwechsel vereinfachen und die Digitalisierung in diesem Bereich wesentlich erleichtern.
  • Informationszugang zu dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen verbessern
    Das Auffinden verständlich aufbereiteter Informationen zu dienstrechtlichen Fragestellungen bereitet häufig Probleme und kann in der Personalsachbearbeitung zu Verzögerungen und möglichen Anwendungs- und Verfahrensfehlern führen. Durch verständlicher formulierte Anwendungshinweise zu regelmäßig auftretenden Fragestellungen könnte die Personalsachbearbeitung erleichtert werden. Hinzukommen sollte eine einfache und intuitive Erschließbarkeit dieser Informationen. Dies könnte durch allgemein zugängliche Datenbanken und KI-basierte Plattformen wie KIPITZ wesentlich erleichtert werden. Hilfreich wäre es zudem, wenn diese Informationsquellen auf lange Sicht in das Personalinformationssystem PVSplus integriert werden könnten.
  • Ausschreibungspflichten harmonisieren und ressortübergreifende Mobilität fördern
    Bei der Ausschreibung von Stellen schränkt eine sehr enge Arbeitsplatzdefinition und ein sehr spezifisches Anforderungsprofil die Möglichkeit ein, grundsätzlich geeignete Bewerber, die im konkreten Stellenbesetzungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, für andere Bereiche zu gewinnen. Hier könnten offenere und breiter angelegte Ausschreibungen die Flexibilität erhöhen, geeignete Bewerber für vergleichbare Verwendungen in anderen Bereichen zu gewinnen. Zudem könnten mit Einwilligung der Betroffenen Talentpools aufgebaut werden, um die im ersten Verfahren nicht erfolgreichen, aber grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auf andere vergleichbare Stellenausschreibungen aufmerksam zu machen.

Perspektive Handlungsfeld 4: Einordnung und Ausblick

  • Aktuell gibt es bereits Vorgespräche mit den Beteiligten zu einer Vereinheitlichung des Beurteilungsrechts des Bundes, insbesondere zur kurzfristigen Überarbeitung der gesetzlichen Beurteilungsregelungen (§ 21 BBG).
  • Das Bundesministerium des Innern erwägt derzeit – analog zum Tarifrecht – eine leicht zugängliche Datenbank mit den für die Personalverwaltung relevanten Rundschreiben, Erläuterungen und Hinweisen für das Beamtenrecht einzurichten.
  • Das Handlungsfeld 4 regt an zu prüfen, inwieweit ressortübergreifende Stellenausschreibungen sowie die systematische Sammlung und Bereitstellung von Good‑Practice‑Beispielen die Mobilität und Vergleichbarkeit von Ausschreibungsverfahren verbessern können.
  • Die Idee eines bundesweiten Talent Pools wird in die ressortübergreifende Entwicklung optimierter Vorgehensweisen und Tools für die Personalgewinnung (Maßnahme 5.3.) einfließen. 
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